Strafgesetzbuch
Strafgesetzbuch
Das Strafgesetzbuch des Staates Listopolis (StGB) – Stand: 01.07.2002
§1
Wer einer anderen Person in irgendeiner Form leichten körperlichen Schaden zufügt, wird bestraft.
§2
Wer einer anderen Person Eigentum entwendet, welches im Staat mit Listar erwerbbar ist, wird bestraft.
§3
Wer eine andere Person beleidigt, wird bestraft.
§4
Wer eine andere Person betrügt oder sie um ihren Lohn bringt, wird bestraft.
§5
Wer die Steuer nicht ordnungsgemäß entrichtet, wird bestraft.
§6
Wer den Staat als Gesamtheit verrät, wird bestraft.
§7
Wer sich unerlaubt Zutritt zum Staatsgelände oder zu einer internen Einrichtung verschafft, wird bestraft.
§8
Wer Eigentum anderer Personen mutwillig beschädigt oder zerstört, wird bestraft.
§9
Wer im Staat mit unerlaubten Drogen erwischt wird, wird bestraft.
§10
Als unerlaubte Drogen gelten alle berauschenden Stoffe mit Ausnahme von Nikotin und Alkohol.
§11
Wer sich des Eigentums anderer Personen unter Anwendung von Gewalt unerlaubt bemächtigt, wird bestraft.
§12
Wer die Grenze des Staates an einer nicht dafür vorgesehenen Stelle überschreitet, wird bestraft.
§13
Wer als Bürger des Staates Listopolis die Anwesenheitspflicht unerlaubt verletzt, wird bestraft.
§14
Wer einen rechtsgültigen Vertrag bricht, wird bestraft.
§15
Wer vor Gericht wissentlich falsch aussagt, wird bestraft.
§16
Wer unerlaubt im Staat erwerbbare Güter einführt, wird bestraft.
§17
Ein Verstoß gegen die Hygienevorschriften wird bestraft.
§18
Die Unwissenheit über das Verbot einer strafbaren Handlung schützt nicht vor deren Bestrafung.
Das Strafgesetzbuch des Staates Listopolis (StGB) – Stand: 01.07.2002
§1
Wer einer anderen Person in irgendeiner Form leichten körperlichen Schaden zufügt, wird bestraft.
§2
Wer einer anderen Person Eigentum entwendet, welches im Staat mit Listar erwerbbar ist, wird bestraft.
§3
Wer eine andere Person beleidigt, wird bestraft.
§4
Wer eine andere Person betrügt oder sie um ihren Lohn bringt, wird bestraft.
§5
Wer die Steuer nicht ordnungsgemäß entrichtet, wird bestraft.
§6
Wer den Staat als Gesamtheit verrät, wird bestraft.
§7
Wer sich unerlaubt Zutritt zum Staatsgelände oder zu einer internen Einrichtung verschafft, wird bestraft.
§8
Wer Eigentum anderer Personen mutwillig beschädigt oder zerstört, wird bestraft.
§9
Wer im Staat mit unerlaubten Drogen erwischt wird, wird bestraft.
§10
Als unerlaubte Drogen gelten alle berauschenden Stoffe mit Ausnahme von Nikotin und Alkohol.
§11
Wer sich des Eigentums anderer Personen unter Anwendung von Gewalt unerlaubt bemächtigt, wird bestraft.
§12
Wer die Grenze des Staates an einer nicht dafür vorgesehenen Stelle überschreitet, wird bestraft.
§13
Wer als Bürger des Staates Listopolis die Anwesenheitspflicht unerlaubt verletzt, wird bestraft.
§14
Wer einen rechtsgültigen Vertrag bricht, wird bestraft.
§15
Wer vor Gericht wissentlich falsch aussagt, wird bestraft.
§16
Wer unerlaubt im Staat erwerbbare Güter einführt, wird bestraft.
§17
Ein Verstoß gegen die Hygienevorschriften wird bestraft.
§18
Die Unwissenheit über das Verbot einer strafbaren Handlung schützt nicht vor deren Bestrafung.
SMV
